360° BBQ
Fachhandel mit Markensortiment. Die Kaufkriterien für diese Bauart stehen in unserer Kaufberatung.
Ein Elektrogrill ist die praktikabelste Lösung dort, wo offenes Feuer nicht erlaubt ist. Entscheidend ist die Leistung: Unter 2.000 Watt bleibt die Grillfläche im Betrieb zu kühl, empfehlenswert sind 2.200 bis 3.000 Watt, damit am Grillgut zuverlässig 200 °C und mehr ankommen. Geräte bis etwa 2.500 Watt laufen an einer normalen Haushaltssteckdose.

Der Elektrogrill hat einen schlechten Ruf, der zu einem großen Teil aus den Geräten der 90er-Jahre stammt: 1.200 Watt, dünnes Blech, eine Heizspirale, die schon beim zweiten Steak schlappmacht. Aktuelle Geräte mit ausreichender Leistung sind eine andere Kategorie – die Physik dahinter bleibt allerdings dieselbe, und die setzt klare Grenzen.
Bei Gas und Kohle wird Wärme im Überfluss erzeugt; die Kunst besteht darin, sie zu bändigen. Beim Elektrogrill ist es umgekehrt: Die Leistung ist fest begrenzt, und jedes Stück kaltes Grillgut entzieht dem Heizelement Wärme. Ein 1.500-Watt-Gerät schafft ein Steak, bei vier Steaks fällt die Temperatur so weit ab, dass das Fleisch im eigenen Saft zieht statt zu bräunen – das Ergebnis schmeckt gekocht.
Deshalb die klare Empfehlung: unter 2.000 Watt lohnt sich der Kauf nicht, wenn für mehr als eine Person gegrillt werden soll. Ab 2.200 Watt aufwärts, idealerweise mit einer Zone, die sich separat hochfahren lässt, wird daraus ein Gerät, mit dem man arbeiten kann.
Ebenso wichtig und oft übersehen: die Masse der Grillfläche. Eine massive Gussplatte speichert Wärme und gleicht Leistungseinbrüche aus, ein dünner Rost über einer Spirale kann das nicht. Wer die Wahl hat, nimmt die schwerere Platte – sie kompensiert einen Teil dessen, was der Elektrik an Reserve fehlt.
Ein Elektrogrill erzeugt keine offene Flamme, aber Rauch entsteht trotzdem: überall dort, wo Fett auf das heiße Element tropft. Geräte mit Wasserschale unter der Grillfläche reduzieren das deutlich, weil das Fett im Wasser landet statt zu verbrennen. Auf dem Balkon ist das der Unterschied zwischen unauffällig und Beschwerde vom Nachbarn.
Elektrogrills gelten als die unproblematischste Variante, weil keine offene Flamme im Spiel ist und die Rauchentwicklung gering bleibt. Eine pauschale Erlaubnis folgt daraus aber nicht: Maßgeblich sind Mietvertrag, Hausordnung und die Rücksichtnahme gegenüber Nachbarn. Ein Mietvertrag darf das Grillen auf dem Balkon wirksam einschränken oder ganz ausschließen – auch für Elektrogeräte.
Praktisch heißt das: erst in den Mietvertrag und die Hausordnung schauen, dann kaufen. Wo Grillen grundsätzlich erlaubt ist, sind Wasserschale, Deckel und ein Standort weg von der Brüstung die Punkte, die Ärger vermeiden.
Mindestens 2.000 Watt, besser 2.200 bis 3.000 Watt. Erst dann kommen am Grillgut zuverlässig 200 °C und mehr an, auch wenn mehrere Stücke gleichzeitig aufliegen. Geräte bis etwa 2.500 Watt laufen an einer normalen Steckdose.
Für Steaks, Gemüse und Würstchen in überschaubarer Menge ja. Für stundenlanges indirektes Garen mit Rauch nicht – da fehlt die Reserve und die Möglichkeit, mit Räucherholz zu arbeiten.
Häufig ja, weil keine offene Flamme entsteht und wenig Rauch anfällt. Verbindlich sind aber Mietvertrag und Hausordnung – beide dürfen das Grillen einschränken oder ausschließen. Das ist im Einzelfall zu prüfen.
Meist zu geringe Leistung für die Menge Grillgut, zu kurzes Vorheizen oder eine überladene Grillfläche. Auch ein zu dünnes oder aufgerolltes Verlängerungskabel kann die verfügbare Leistung spürbar senken.
Herabtropfendes Fett landet im Wasser statt auf dem Heizelement. Das reduziert Qualm und Anbrennen deutlich und erleichtert die Reinigung.
Kaum. Ohne Glut und mit begrenzter Temperatur bringen Räucherchips wenig, und viele Geräte haben keinen dichten Deckel. Wer Raucharoma will, braucht Kohle, Gas mit Räucherbox oder einen Pelletgrill.
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